Gerechtigkeit entlang der Lieferkette bei Putzmeister:

11.03.24

Transparenz und Partizipation durch das Beschwerdeverfahren

Als marktführender Hersteller von Baumaschinen sind wir nicht nur ein wirtschaftlicher, sondern auch ein sozialer Akteur. Daher bekennen wir uns uneingeschränkt zu unserer Verantwortung im Bezug auf die Einhaltung und Förderung der Menschrechte und von Umweltstandards. Aus diesem Grund verpflichtet sich Putzmeister Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Umweltbeeinträchtigungen zu identifizieren, zu bewerten und Maßnahmen zur Risikominimierung und Vermeidung zu ergreifen. 


Diese Verpflichtung haben wir nun in unserer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt niedergelegt. Wir stellen damit sicher, unserem Bekenntnis zur Achtung ebendieser vollumfänglich nachzukommen. Die Grundsatzerklärung gilt verpflichtend für alle Gesellschaften der Putzmeister-Gruppe. 

In unserem Bestreben das Risiko von Menschenrechts- und Umweltverletzungen vollumfänglich einzuschränken, wurde ein neuer Code of Conduct für Lieferanten verfasst. Denn diese Risiken können nicht nur im direkten Betrieb von Putzmeister auftreten, sondern auch bei unseren Geschäftspartnern in der Lieferkette. Der neue Code of Conduct gewährleistet die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards und gilt verpflichtend bei einer Zusammenarbeit mit der Putzmeister-Gruppe. 

Sollten Ihnen Risiken oder Vergehen in diesem Bereich bekannt werden, können Sie diese über unser Beschwerdeverfahren melden. Ihre Meldungen werden vertraulich behandelt und Ihre Personendaten geschützt. Sollten Sie dennoch Bedenken haben, können Sie auch anonym Meldungen abgeben. 

Den Link zur Website finden Sie hier: 
Menschenrechte & Umwelt | MyPutzmeister

Alexander Diez
Head of Group Governance, Risk & Compliance